Videoüberwachung für Unternehmen und Gemeinden

IP-Kameras, Aufzeichnung in der Cloud oder auf einem NVR vor Ort und rollenbezogener Zugriff – für Betriebe, Gemeindegebäude, Sportanlagen und Vereinsobjekte in Niederösterreich. Planung, Installation und Betreuung aus einer Hand aus Korneuburg. Datenschutz wird von Anfang an mitgedacht.

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Typische Probleme

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Fünf Probleme, die wir täglich für unsere Kunden lösen — damit Ihre IT einfach läuft.

Diebstahl oder Vandalismus ist aufgetreten

Jetzt soll professionell überwacht werden. Sie wollen nicht die nächste Baumarkt-Kamera – Sie wollen ein System, das im Ernstfall auch für die Aufklärung genutzt werden kann.

Ist das überhaupt zulässig?

Die häufigste Frage vor jedem Kameraprojekt. Sie sind sich unsicher, ob Videoüberwachung in Ihrem konkreten Fall zulässig ist – und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

Die analoge Anlage funktioniert kaum noch

Bilder unscharf, Rekorder ausgefallen, Ersatzteile schwer zu bekommen. Umstellung auf moderne IP-Technik – vorhandene Kabel und Positionen wenn möglich weiter nutzen.

Gemeindeanlagen sollen abgesichert werden

Öffentliche und halböffentliche Bereiche mit besonderen Anforderungen: Kennzeichnung, mögliche Betriebsvereinbarung, definierte Auswertungsprozesse. Ein Standard-Kamerapaket reicht hier nicht.

Kamerabilder sollen mit der Alarmanlage gekoppelt sein

Wenn die Alarmanlage auslöst, soll bei kompatiblen Systemen automatisch die zugehörige Kameraaufnahme markiert oder gesichert werden – für die spätere Klärung.

Sie haben noch nie einen IT-Partner gehabt

Ihnen kommen diese Probleme bekannt vor dann ist das Ihr Zeichen sich ein Erstgespräch mit uns zu vereinbaren.

Definition

Was ist Videoüberwachung für Unternehmen und Gemeinden?

Videoüberwachung für Unternehmen und Gemeinden umfasst IP-basierte Kamerasysteme zur Dokumentation und Prävention: Kameras an definierten Punkten, Aufzeichnung in der Cloud oder auf einem lokalen Netzwerkrekorder, Zugriff im Ernstfall durch autorisierte Personen. Die Rechtsgrundlage unterscheidet sich je nach Betreiber: Bei privaten Unternehmen ist häufig ein berechtigtes Interesse am Schutz von Personen und Eigentum relevant. Bei Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen ist die jeweils einschlägige gesetzliche Grundlage oder die konkrete öffentliche Aufgabe zu prüfen. In beiden Fällen sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten: Kennzeichnung des überwachten Bereichs, zweckgebundene Speicherdauer, rollenbezogener Zugriff, Ausschluss besonders geschützter Bereiche wie Toiletten und Umkleiden. HEICON plant, installiert und betreut Videoüberwachungsanlagen für KMU und Gemeinden in Niederösterreich und unterstützt bei der technischen und organisatorischen Umsetzung; die rechtliche Verantwortung für die Zulässigkeit im Einzelfall liegt beim Betreiber.

Sicherheits-Profis aus NÖ

Rechtsgrundlage nach Betreiber

Bei privaten Unternehmen kann insbesondere ein berechtigtes Interesse am Schutz von Personen und Eigentum relevant sein (Diebstahl-Prävention, Vandalismus, Personenschutz).Bei Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen ist die jeweils einschlägige gesetzliche Grundlage oder die konkrete öffentliche Aufgabe zu prüfen.In beiden Fällen sollten die Zwecke der Verarbeitung schriftlich dokumentiert werden. Eine reine Verhaltensüberwachung von Beschäftigten wird von diesen Rechtsgrundlagen in der Regel nicht getragen.

Sichtbare Hinweisschilder vor dem überwachten Bereich – mit Angabe der verantwortlichen Stelle, des Zwecks und einer Kontaktmöglichkeit für Betroffene.Wir unterstützen bei der Vorbereitung der erforderlichen Kennzeichnung. Die inhaltliche Vollständigkeit und die Bereitstellung weiterführender Datenschutzinformationen liegen beim Betreiber beziehungsweise dessen Datenschutzberatung.

Als grundsätzlicher Richtwert gelten häufig 72 Stunden. Die tatsächlich erforderliche Speicherdauer muss anhand des konkreten Zwecks festgelegt und dokumentiert werden.Nach Ablauf der festgelegten Speicherdauer werden die Aufzeichnungen automatisiert überschrieben beziehungsweise gelöscht.Bei konkreten Vorfällen kann eine anlassbezogene Sicherung relevanter Sequenzen erfolgen – dokumentiert und zeitlich begrenzt.

Der Zugriff auf Live-Bilder und Aufzeichnungen wird auf klar benannte Rollen beschränkt (etwa Geschäftsleitung, Sicherheitsverantwortliche). Zugriffe können systemabhängig protokolliert werden – ob und in welchem Umfang das der Fall ist, wird bei der Systemauswahl geprüft.Aufzeichnungen werden grundsätzlich nur bei einem zuvor definierten Anlass ausgewertet, etwa nach einem Diebstahl, einer Sachbeschädigung oder einem Sicherheitsvorfall. Eine laufende Auswertung zur Kontrolle von Mitarbeitern ist nicht vorgesehen.

Toiletten, Umkleiden und vergleichbar besonders geschützte Bereiche werden nicht überwacht.Pausenräume, Küchen, Sozialräume und Arbeitsplätze dürfen während der Nutzung beziehungsweise Arbeitszeit grundsätzlich nicht laufend erfasst werden. Vor jeder Installation wird geprüft, ob eine zeitliche Einschränkung auf Betriebsruhezeiten ausreicht.

Vor der Installation ist zu prüfen, ob weniger eingriffsintensive Maßnahmen ausreichen (Zutrittsregelung, Alarmanlage, bauliche Maßnahmen). Kamerawinkel, Aufnahmezeiten und die erfassten Bildbereiche werden auf das notwendige Maß begrenzt; sensible Bereiche werden über Maskierungen ausgeblendet.

Je nach Umfang, Einsatzbereich und Risiko kann vor der Inbetriebnahme eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein (etwa bei umfangreicher Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche oder besonders sensibler Standorte). HEICON liefert die technischen Informationen für eine solche Abschätzung; die Abschätzung selbst und die rechtliche Bewertung werden nicht durch HEICON ersetzt.

Öffentliche Verkehrsflächen und Nachbargrundstücke dürfen grundsätzlich nicht einfach mitüberwacht werden. Kamerawinkel, Maskierungen und Aufnahmezeiten werden auf den notwendigen Bereich begrenzt; im Zweifel wird die Konstellation vorab geprüft.

Datenschutz relevant

Was zu beachten ist

Videoüberwachung ist in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Zulässigkeit hängt vom Einzelfall ab. HEICON unterstützt bei der technischen und organisatorischen Umsetzung nach den geltenden Datenschutzanforderungen; die rechtliche Verantwortung liegt beim Betreiber. Sechs Grundregeln und zwei ergänzende Hinweise:Gib hier deinen Absatz ein

Was HEICON leistet: Unterstützung bei der technischen und organisatorischen Umsetzung nach den geltenden Datenschutzanforderungen, Vorbereitung der Kennzeichnung und der technischen Dokumentation. Was HEICON nicht ersetzt: die rechtliche Bewertung im Einzelfall, eine gegebenenfalls erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung und arbeitsrechtliche Prüfungen. Übergabe an den Betreiber, dessen Datenschutzverantwortlichen oder eine beigezogene Datenschutzberatung.

Weiterführende Informationen: FAQ „Foto & Video“ der Österreichischen Datenschutzbehörde sowie Leitlinien 3/2019 des Europäischen Datenschutzausschusses.

Leistungen im Detail

Fünf Bausteine unserer Videoüberwachungsanlagen

Unser Beratungs-Modell setzt sich aus fünf Formate zusammen. Sie greifen ineinander – die beste Beratung ist die Summe. Für kleinere Betriebe gibt es reduzierte Pakete; ausbauen kann man jederzeit.

Standort- und Kameraplanung

Vor-Ort-Begehung, Erfassung der zu überwachenden Bereiche, Auswahl geeigneter Kameratypen (Dome, Bullet, PTZ), Kabelplanung, Simulation der Bildausschnitte vor der Montage.

Sauber montiert

Kabelführung sichtbar oder verdeckt, Wandeinbauten, Rekorder-Aufstellung. Bei Bestandsanlagen: Prüfung, was von der alten Infrastruktur weiter verwendet werden kann.

Datenschutz-Dokumentation

Technische Dokumentation der Anlage, Vorbereitung der Kennzeichnung, Rollen- und Zugriffskonzept, Festlegung der Speicherdauer. Übergabe an den Betreiber, dessen Datenschutzverantwortlichen oder eine beigezogene Datenschutzberatung. Der genaue Umfang wird pro Projekt abgestimmt.

Kopplung mit Alarm und Zutritt

Bei kompatiblen Systemen kann die Videoüberwachung so mit der Alarmanlage gekoppelt werden, dass bei einer Alarmauslösung die zugehörige Aufnahme automatisch markiert oder gesichert wird. Details siehe Alarmanlage- und Zutrittskontroll-Seite.

Firmware, Reinigung, Prüfung

Firmware-Updates für die Kameras, regelmäßige Reinigung von Linsen und Gehäusen, Prüfung der Aufzeichnungskapazität. Funktionsprüfung der automatischen Löschung beziehungsweise Überschreibung. Auf Wunsch im Rahmen der IT-Betreuung.

So arbeiten wir

Videoüberwachung im Zusammenspiel

Drei weitere Faktoren. Für mehr Sicherheit. 

01.

Mit der Alarmanlage

Bei kompatiblen Systemen kann die Videoüberwachung so mit der Alarmanlage gekoppelt werden, dass bei einer Alarmauslösung die zugehörige Aufnahme automatisch markiert oder gesichert wird. Nachvollziehbarkeit ohne manuelles Suchen in den Aufzeichnungen. Details zur Alarmanlage auf der Alarmanlage-Seite.

Zur Leistung

02.

Mit der Zutrittskontrolle

Bei kompatiblen Systemen kann ein Zutrittsereignis mit einem Bild oder einer kurzen Aufnahme verknüpft werden, sofern dies für den festgelegten Zweck erforderlich und rechtlich zulässig ist. Details zur Zutrittskontrolle auf der Zutrittskontroll-Seite.

Zur Leistung

03.

Mit der IT-Sicherheit

IP-Kameras sind IT-Systeme und müssen selbst gegen Angriffe geschützt werden. Netzwerksegmentierung, Passwort-Härtung, Firmware-Updates – das läuft bei uns durchgängig, weil wir auch die IT-Sicherheit betreuen.

Zur Leistung

Warum HEICON für Videoüberwachung

Datenschutz wird mitgedacht

Wir orientieren uns bei der Planung an den geltenden Datenschutzanforderungen und dokumentieren die technische Umsetzung nachvollziehbar. Rechtliche Fragen im Einzelfall klären wir gemeinsam mit dem Datenschutzverantwortlichen des Betreibers oder mit einer beigezogenen Datenschutzberatung.

Video und IT aus einem Haus

IP-Kameras laufen über das Netzwerk, brauchen Firmware-Pflege und werden selbst zum Angriffsziel. Bei HEICON ist die Videoüberwachung Teil eines durchdachten IT-Konzepts – keine Insellösung.

Herstellerneutral geplant

Wir wählen Kameras, Aufzeichnung und Zubehör anhand der technischen Anforderungen, der vorhandenen Infrastruktur und des vorgesehenen Einsatzbereichs aus. Dadurch entsteht eine Lösung, die zum Projekt passt und langfristig betreut werden kann.

Häufige Fragen

Was Kunden uns oft fragen.

Was kostet Videoüberwachung für unseren Betrieb?

Die Kosten hängen von Kameraanzahl, Verkabelung, Aufnahmeart, Montageaufwand und vorhandener Infrastruktur ab. Nach einer Vor-Ort-Begehung erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Die Zulässigkeit hängt vom Einzelfall ab. Bei privaten Unternehmen kann insbesondere ein berechtigtes Interesse am Schutz von Personen und Eigentum relevant sein. Bei Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen ist die jeweils einschlägige gesetzliche Grundlage oder die konkrete öffentliche Aufgabe zu prüfen. In beiden Fällen sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten – Kennzeichnung, zweckgebundene Speicherdauer, rollenbezogener Zugriff, ausgeschlossene Bereiche. Details siehe Kapitel „Was zu beachten ist“. HEICON unterstützt bei der technischen Umsetzung; die rechtliche Verantwortung liegt beim Betreiber.

Als grundsätzlicher Richtwert gelten häufig 72 Stunden. Die tatsächlich erforderliche Speicherdauer muss anhand des konkreten Zwecks festgelegt und dokumentiert werden. Nach Ablauf der festgelegten Speicherdauer werden die Aufzeichnungen automatisiert überschrieben beziehungsweise gelöscht. Bei konkreten Vorfällen ist eine anlassbezogene Sicherung relevanter Sequenzen möglich – dokumentiert und zeitlich begrenzt.

Bei Nachrüstprojekten teilweise: bestehende Koaxialkabel können je nach Konstellation mit passenden Adaptern für IP-Kameras genutzt werden. Neuere Netzwerkkabel sind problemlos verwendbar. Die Substanz prüfen wir in der Vor-Ort-Begehung und rechnen den Aufwand transparent im Angebot ab.

Ja, über einen abgesicherten Fernzugang für autorisierte Rollen. Zugriffe können systemabhängig protokolliert werden – ob und in welchem Umfang das der Fall ist, wird bei der Systemauswahl geprüft. Wichtig: Nicht jeder darf zugreifen – die Rollen- und Zugriffskonfiguration ist Teil der Datenschutz-Umsetzung.

Aufzeichnungen können bei der Aufklärung von Diebstahl, Vandalismus oder anderen Vorfällen wichtige Beweisinformationen liefern. Ob und in welchem Umfang sie in einem konkreten Verfahren verwertet werden, entscheiden die zuständigen Behörden oder Gerichte. Wichtig sind insbesondere nachvollziehbare Zeitstempel, Zugriffsschutz, Datenintegrität und eine dokumentierte Sicherung.

Ob eine Betriebsvereinbarung erforderlich ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Videoüberwachung ab. Berührt das technische Kontrollsystem die Menschenwürde und besteht ein Betriebsrat, ist grundsätzlich eine Betriebsvereinbarung nach § 96 Abs. 1 Z 3 ArbVG erforderlich. Besteht kein Betriebsrat, kann die Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer nach § 10 AVRAG notwendig sein. Die arbeitsrechtliche Beurteilung sollte vor der Inbetriebnahme erfolgen. HEICON stellt die technische Dokumentation bereit, ersetzt jedoch keine arbeitsrechtliche Beratung.

Empfohlen wird eine jährliche Wartung: Firmware-Updates, Reinigung der Linsen und Gehäuse (besonders bei Außenkameras), Prüfung der Aufzeichnungskapazität und der Zugriffsprotokolle, Funktionsprüfung der automatischen Löschung beziehungsweise Überschreibung. Auf Wunsch im Rahmen der IT-Betreuung.

Erstgespräch

Sprechen wir über die Anforderungen an Ihre Videoüberwachung.

Ein 20-Minuten-Erstgespräch reicht, um Anzahl der Kameras, datenschutzrelevante Punkte und den Kostenrahmen zu klären. Danach sagen wir offen, ob und in welchem Zeit- und Kostenrahmen das Projekt realistisch ist.

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Datenschutz von Anfang an mitgedacht

Herstellerneutral

Kundencenter Mo – Fr 8 – 18 Uhr